Insoweit liegt allgemeines kriminelles Unrecht vor; denn die Beschimpfung der Volkspolizeioffiziere als "grüne, fette Schweine" ist auch nach rechtsstaatlichen Wertungen eine durch die Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckte Verächtlichmachung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)