Das Karlsruher Volkszählungsurteil ist heute Grundlage des Datenschutzes in Deutschland.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Das Bundesverfassungsgericht legte die informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht im Volkszählungsurteil fest.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.04.2001)
Wie das Bundesverfassungsgericht jedoch bereits 1983 im so genannten Volkszählungsurteil erklärt habe, sei eine Datenerhebung und -verarbeitung zu unbestimmten Zwecken, also auf Vorrat, verfassungswidrig.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.11.2005)
Seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts sei diese Reform überfällig.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
Diese private Autonomie sei auch ein wichtiger Bestandteil des liberalen Staates, wie es auch das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Volkszählungsurteil von 1983 darstellte.
( Quelle: Telepolis vom 11.06.2002)
Die Gegenmeinung, die vor allem Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig vertritt, stützt ihre Forderung nach Schaffung einer spezialgesetzlichen Grundlage vornehmlich auf das 1984 im Volkszählungsurteil konstruierte "informationelle Selbstbestimmungsrecht".
( Quelle: Welt 1998)
Weil dem Landwirt nicht zur aktuellen Verwendung bestimmte Angaben abverlangt würden, betreibe das Ministerium eine im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 als unzulässig erachtete Sammlung personenbezogener Daten "auf Vorrat".
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Im Volkszählungsurteil von 1983 erkannte das Bundesverfassungsgericht erstmals an, daß es ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt.
( Quelle: Die Welt vom 13.01.2005)
Nach ihrer Auffassung machen die seit dem Volkszählungsurteil 1983 erweiterten technischen Möglichkeiten ein eigenes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung noch dringlicher als früher.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)