Ausnahmestellungen besetzen auch der Markt für bebaute Grundstücke im Volleigentum im Süden des Landes und in der östlichen Region der Markt für Eigentumswohnungen.
( Quelle: Die Welt vom 25.02.2005)
Bei solcherart Gebäudeeigentum handelte es sich grundsätzlich um Volleigentum.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)