Wenn beispielsweise bei einer Vollkasko-Autoversicherung die Eigenbeteiligung 1000 DM beträgt und der Versicherer die Euro-Summe von 511,29 Euro auf 500 Euro runden würde, so darf er das in Eigenregie tun.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.12.2001)