Nach Auffassung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgberverbände (BDA) hat sich das von der Regierung favorisierte Konzept einer Vollrente mit 60 nach den Bündnis-Gesprächen "eigentlich erledigt".
( Quelle: Welt 1998)
Für den Anspruch auf eine Vollrente müssen 35 Beitragsjahre nachgewiesen werden.
( Quelle: ZDF Heute vom 14.12.2002)
Hauptnachteil der geltenden Regelung ist, daß Teilrente bei Teilzeitarbeit erst dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auch auf die Vollrente hätte - in der Regel also mit 63 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen.
( Quelle: Die Zeit 1995)
WELT: Die Regierung will die Tarifparteien bewegen, Tariffonds einzurichten, um damit die Vollrente ab 60 ohne Abschläge zu finanzieren.
( Quelle: Welt 1998)