Vollstreckt

  1. Vollstreckt wurde er, wie dem Anhang vom Amtsgericht Charlottenburg zu entnehmen ist, am 3. Januar 1963 als "Nachlaßsache Willi Böhnke". ( Quelle: TAZ 1996)
  2. Vollstreckt ein Elternteil aus einem gem. § 1629 III BGB erwirkten Titel, so unterliegen die beigetriebenen Unterhaltsleistungen einer treuhandartigen Zweckbindung zugunsten des Kindes. Diese folgt aus dem Sinn der gesetzlichen Regelung. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Vollstreckt werden konnte er nicht, weil Eshkevari sich noch in Paris aufhält. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)