Vollstreckt wurde er, wie dem Anhang vom Amtsgericht Charlottenburg zu entnehmen ist, am 3. Januar 1963 als "Nachlaßsache Willi Böhnke".
( Quelle: TAZ 1996)
Vollstreckt ein Elternteil aus einem gem. § 1629 III BGB erwirkten Titel, so unterliegen die beigetriebenen Unterhaltsleistungen einer treuhandartigen Zweckbindung zugunsten des Kindes. Diese folgt aus dem Sinn der gesetzlichen Regelung.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Vollstreckt werden konnte er nicht, weil Eshkevari sich noch in Paris aufhält.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)