Die Vollstreckung wurde zunächst ebenso wie die vom Gericht angeordnete Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt.
( Quelle: ZDF Heute vom 01.07.2004)
Doch die Voraussetzungen für die Vollstreckung seien eben nicht gegeben gewesen, weil die Stadt sich keine Vollstreckungsklausel erteilen ließ.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die Vollstreckung wurde lapidar in einem kurzen Schreiben der Familie mitgeteilt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.07.2003)