Ein Vollstreckungsgläubiger wandte sich mit sofortiger Beschwerde erfolglos gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem bezirksgerichtlichen Urteil, an dem ein nicht mehr amtierender Richter mitgewirkt hat.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Vorpfändung bietet daher dem Vollstreckungsgläubiger eine Handhabe, sich bei abzeichnendem Konkurs des Schuldners die Früchte des Rechtsstreits zu sichern.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)