Und darum geht es bei der Vollstreckungsklausel gerade nicht - auch nicht um Tätertherapie.
( Quelle: TAZ 1995)
Doch die Voraussetzungen für die Vollstreckung seien eben nicht gegeben gewesen, weil die Stadt sich keine Vollstreckungsklausel erteilen ließ.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)