Mit der Bearbeitung von Forderungspfändungen sowie von Vollstreckungsmaßnahmen in das unbewegl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Vollstreckungsmaßnahmen, zu denen Lohn- und Gehaltspfändungen, sonstige Forderungspfändungen sowie Anträge auf Eintragung einer Sicherungshypothek, auf Betreiben der Zwangsversteigerung bzw. auf Beitritt zur Zwangsversteigerung gehören.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)