Durch die Kombination von Nacherbfolge mit Dauertestamentsvollstreckung wird daher ein perfekter Vollstreckungsschutz gegenüber den Eigengläubigern des Erben erzielt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nun wartet Löber auf die Entscheidung des Amtsgerichts, wo er einen Antrag auf Vollstreckungsschutz eingereicht hat.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.09.2003)