Vollstreckungsschutz

  1. Durch die Kombination von Nacherbfolge mit Dauertestamentsvollstreckung wird daher ein perfekter Vollstreckungsschutz gegenüber den Eigengläubigern des Erben erzielt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Nun wartet Löber auf die Entscheidung des Amtsgerichts, wo er einen Antrag auf Vollstreckungsschutz eingereicht hat. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.09.2003)