Vollstreckungsunterwerfungen

  1. Diese enthalten zwar Vollstreckungsunterwerfungen der Schuldnerin sowohl wegen dinglicher Ansprüche aus den Grundschulden als auch wegen Übernahme der persönlichen Haftung für die Grundschuldbeträge nebst Zinsen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)