Vollstreckungsverfahren

  1. Das gilt im wesentl. deshalb, weil es bei einer derartigen Inbezugnahme an einer für alle am Vollstreckungsverfahren Beteiligten - Gläubiger, Schuldner und Vollstreckungsorgan - ausreichenden Erkennbarkeit des Vollstreckungsumfangs fehlt. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Folgerichtig soll sie "dem Titel, der dem Vollstreckungsverfahren zugrunde liegt", entnommen werden (§ 1 I 1 SchVVO), jedoch sind "offenbare Unrichtigkeiten" zu berichtigen (§ 1 IV SchuVVO). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Aber: Bei 200 000 Vollstreckungsverfahren für nicht gezahlte Bußgelder, Gebühren und Anliegerbeiträge ist der Verwaltungsaufwand hier am größten. ( Quelle: Abendblatt vom 20.01.2004)
  4. Der Leiter der Mannheimer Staatsanwaltschaft, Horst Kühner, sagte auf Anfrage, die Staatsanwaltschaft leite das Vollstreckungsverfahren ein, nachdem sie vom Landgericht das mit dem Rechtskraftvermerk versehene Urteil habe. ( Quelle: )