Das Exequaturverfahren für beide Abkommen ist gleichartig geregelt im Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge in Zivil- und Handelssachen (AVAG) vom 30. 5. 1988 (55).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)