Die Aufnahme einer Vollzeit- Beschäftigung ist insbesondere dann nicht zumutbar, wenn die Betreuung mindestens eines aufsichtsbedürftigen Kindes unter 16 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person nicht mehr gewährleistet wäre.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die 'Aktion zur Vermeidung von Obdachlosigkeit' habe sich mit inzwischen 33 Vollzeit- und gut 120 nebenberuflichen Kräften, zumeist Krankenschwestern, um 220 verwahrloste Sozialhilfeempfänger gekümmert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)