Vollzeit-

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  1. Die Aufnahme einer Vollzeit- Beschäftigung ist insbesondere dann nicht zumutbar, wenn die Betreuung mindestens eines aufsichtsbedürftigen Kindes unter 16 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person nicht mehr gewährleistet wäre. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Die 'Aktion zur Vermeidung von Obdachlosigkeit' habe sich mit inzwischen 33 Vollzeit- und gut 120 nebenberuflichen Kräften, zumeist Krankenschwestern, um 220 verwahrloste Sozialhilfeempfänger gekümmert. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
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