Vollzugs

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  1. Frühestens nach 15 Jahren Haft kann der Täter die "Aussetzung des Vollzugs auf Bewährung" beantragen. ( Quelle: BILD 1997)
  2. Wir wünschen uns die sofortige Aussetzung des Vollzugs. ( Quelle: OTS-Newsticker)
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