Aus der Einzelanalyse einer Vielzahl Aktien ergibt sich seine Branchen- und Länderaufteilung, nicht auf Grund einer Vorabentscheidung für Branchen und Länder.
( Quelle: Welt 1998)
Das ArbG Bonn hat das Verfahren ausgesetzt und den EuGH um Vorabentscheidung darüber ersucht, ob die Betriebsrentenregelung der Bekl. gegen gemeinschaftliche Vorgaben verstößt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)