Vorabregelung

  1. Entschieden wandte sich Issen gegen die Absicht der Bundesregierung, durch eine gesetzliche Vorabregelung für die Beamten Druck auf die Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes und damit indirekt auch auf andere Tarifbereiche auszuüben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)