Verschweigt man wissentlich eine Vorerkrankung und wird dann wegen ihr berufsunfähig, kann der Versicherungsschutz vollständig erlöschen.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Besonders kritisch sei das, wenn man zudem - etwa wegen einer Vorerkrankung - auch keinen privaten Schutz erhalte.
( Quelle: Die Welt vom 18.07.2005)
In dem wenig später besorgten Attest stellte der Arzt fest, dass der Arbeitnehmer aufgrund seiner Vorerkrankung und der notwendigen Operationen keine schweren körperlichen Arbeiten mehr erledigen könne.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.06.2004)