Vormundes

  1. Werner hielt dem Stadtrat, dessen Amt immerhin für fast alle minderjährigen Flüchtlinge in Berlin zuständig ist, die Bestimmungen des Völkerrechts vor: Demnach ist die Abschiebung einer Minderjährigen ohne Mitwirkung des Vormundes ausgeschlossen. ( Quelle: TAZ 1997)