Vormundschaftsgericht:Lehnt

  1. Vormundschaftsgericht:Lehnt der Betreuer oder Bevollmächtigte des Patienten eine lebenserhaltende Maßnahme ab, so soll seine Entscheidung der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedürfen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.09.2004)