Auch bei einem gemeinsamen Kind braucht der überlebende Partner bei Verfügungen über die Immobilie immer die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 06.09.2002)
Vormundschaftsgericht:Lehnt der Betreuer oder Bevollmächtigte des Patienten eine lebenserhaltende Maßnahme ab, so soll seine Entscheidung der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedürfen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.09.2004)