"Auch die Senatsbauverwaltung machte innerhalb des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz schon so eine Art Vornotierung", berichtet Retzlaff.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Eine Schule, die ihren alten Namen wiederbekommen wollte, mußte also eine Vornotierung beantragen, die im angemessenen bürokratischen Tempo geprüft und schließlich bestätigt wurde.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)