Keiner der Vorschlagsberechtigten kann also einen Kandidaten gegen den Willen des anderen durchsetzen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Man habe die Zahl bewusst begrenzt und die Vorauswahl damit stärker den Vorschlagsberechtigten überlassen, hieß es am gestrigen Dienstag bei der Präsentation der Nominierten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.09.2003)