Daniela J. sei des zweifachen Mordes schuldig, weil sie ihren Mutterpflichten nicht nachgekommen sei, erklärte die Vorsitzende Richterin Jutta Hecht.
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Im Falle einer Verurteilung komme auch eine Bestrafung wegen Mordes in Frage, sagte gestern die Vorsitzende Richterin Jutta Hecht im Frankfurter Landgericht.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)