Dabei will Huber erreichen, dass die Unternehmen das Geld, das sie normalerweise an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) überweisen müssten, auf das private Vorsorgekonto des Mitarbeiters einzahlen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Ab diesem Mindest-Guthaben nämlich ist eine Geldentnahme vom Vorsorgekonto gesetzlich erlaubt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.04.2003)