Wahrscheinlich vom Jahreswechsel an würden die Beschäftigten dann 52,5 Prozent und die Unternehmen 47,5 Prozent der Vorsorgekosten tragen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.03.2003)
Durch Änderungen im Beihilferecht hätten sich ihre individuellen Krankheits- und Vorsorgekosten erhöht.
( Quelle: Handelsblatt vom 09.11.2005)
Doch die Vorsorgekosten und der beachtliche Nutzen be- und entlasten verschiedene Konten, das der Kassen und das der Volkswirtschaft.
( Quelle: Die Zeit 1996)