Vorteilsabschöpfungsabgabe

  1. Der vom Gericht als "Vorteilsabschöpfungsabgabe" qualifizierte Wasserpfennig wird auf Grundwasserentnahmen und in Baden-Württemberg auch auf die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erhoben. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)