Bei Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Vorversicherungszeit erfüllt hat.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Diese Phase muss allerdings mindestens zwölf Monate dauern, damit die Vorversicherungszeit für eine anschließende freiwillige Mitgliedschaft - bei vollem Job - in der Gesetzlichen erfüllt ist.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.01.2005)