Vorwegvisum

  1. Reermann sagte, das Bundesinnenministerium habe damals nur "mit gewissem Magengrimmen" zugestimmt: "Unsere Befürchtung ging dahin, dass die Auslandsvertretungen diese CdT als Vorwegvisum betrachten, das Visum zu erteilen ohne jede weitere Prüfung." ( Quelle: n-tv.de vom 18.02.2005)