Vorwerkes

  1. Seit 1780 hatten die beiden Büdner von Wüstemark das Recht, auf der Weide des Vorwerkes eine Kuh, ein Kalb und ein Schwein gegen einen geringen Hirtenlohn mit der Herde weiden zu lassen und sich des Vorwerkshirten und des Vorwerksbullen zu bedienen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)