Scharping, der nicht der Voscherau-Kommission angehört, zählt dazu die Erhöhung des monatlichen Kindergelds 1997 von 200 auf 220 DM, die Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrags und die Beibehaltung der Besteuerung privater Vermögen.
( Quelle: Welt 1996)