Wärmedämmungs-

  1. Dieses Gebot zielt immer auf eine Verbesserung des ursprünglichen Zustands des Hauses ab, beispielsweise durch den Einbau einer Sammelheizung, besserer sanitärer Anlagen, durch Wärmedämmungs- und Schallschutzmaßnahmen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)