Gegen ein Entgelt von 30 DM kann er dann eine gutachterliche Stellungnahme abfragen, um den Wärmelieferanten zu einer bedarfsgerechten, billigeren Heizkostenrechnung zu bewegen.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)
Hier ist längst das Heizöl zum wichtigsten Wärmelieferanten geworden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
"Schaltet der Vermieter dennoch einen Wärmelieferanten ein, muß er zwar selbst den vereinbarten Wärmepreis zahlen; seine Mieter bleiben nach wie vor aber nur zur Zahlung der reinen Heizkosten verpflichtet."
( Quelle: Tagesspiegel 1999)