Die Aufstellung der Hamburger CDU-Kandidaten sei zwar "möglicherweise wahlrechtswidrig" gewesen, jedoch hätten die festgestellten Wahlfehler keinen Einfluß auf die Sitzverteilung gehabt und könnten damit die Wahlgültigkeit nicht in Frage stellen.
( Quelle: TAZ 1993)
Wahlfehler bescheinigte das Gericht außerdem einem Wahllokal in Wetter-Amönau (Kreis Marburg-Biedenkopf), wo es den Wählern freigestellt worden war, die Stimmzettel auch außerhalb der Wahlzelle zu kennzeichnen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)