Wahlgültigkeit

  1. Die Aufstellung der Hamburger CDU-Kandidaten sei zwar "möglicherweise wahlrechtswidrig" gewesen, jedoch hätten die festgestellten Wahlfehler keinen Einfluß auf die Sitzverteilung gehabt und könnten damit die Wahlgültigkeit nicht in Frage stellen. ( Quelle: TAZ 1993)