Wahlleistung

  1. Die Zusatzversicherung beziehe sich auf die Wahlleistung Ein- oder Zweibettzimmer, während der Basispflegesatz von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werde. ( Quelle: Welt 1998)
  2. Die erhöhten Kosten für die Wahlleistung dürfen in diesem Fall vom Krankenhaus nicht in Rechnung gestellt werden. ( Quelle: )