Die Zusatzversicherung beziehe sich auf die Wahlleistung Ein- oder Zweibettzimmer, während der Basispflegesatz von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werde.
( Quelle: Welt 1998)
Die erhöhten Kosten für die Wahlleistung dürfen in diesem Fall vom Krankenhaus nicht in Rechnung gestellt werden.
( Quelle: )