Wahlmandate

  1. Diese Gefahr bestehe jedoch, wenn Soldaten nur noch mit Genehmigung der Vorgesetzten kommunale Wahlmandate ausüben dürften, kritisierte Gertz die Absicht von Verteidigungsminister Rudolf Scharping, der das Soldatengesetz entsprechend ändern will. ( Quelle: DIE WELT 2000)