Bei einer späteren Wahlprüfung, die mit Sicherheit zu erwarten sei, müsste die Wahl ansonsten für ungültig erklärt werden.
( Quelle: Spiegel Online vom 07.08.2005)
Der Fall hat aber auch gezeigt, dass die Kommunalaufsicht Wahlprüfung sehr ernst nimmt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.06.2002)
Mit dem Antrag muss sich der Ausschuss für Wahlprüfung des Bundestages beschäftigen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 29.09.2005)