Wahlprüfungsgerichtes

  1. Widmaier nahm damit Bezug auf eine bereits erfolgte Entscheidung des hessischen Wahlprüfungsgerichtes, das die teilweise illegale Finanzierung des CDU-Wahlkampfes mehrheitlich für "sittenwidrig" erklärt hatte. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)