Denn die Rechtmäßigkeit einer Bundestagswahl muß dem Grundgesetz zufolge zuerst der Bundestag in einem sogenannten Wahlprüfungsverfahren überprüfen.
( Quelle: Die Welt vom 15.09.2005)
Der Bonner Professor Wolfgang Löwer will nach der Wahl ein Wahlprüfungsverfahren einleiten, falls die Listen der Linkspartei von Landeswahlausschüssen zugelassen werden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.08.2005)
Der Bonner Staatsrechtler Wolfgang Löwer sagte der dpa, er werde nach der Wahl ein Wahlprüfungsverfahren einleiten, falls die Listen der Linkspartei zugelassen würden.
( Quelle: Badische Zeitung vom 15.08.2005)
Der Bonner Staatsrechtler Wolfgang Löwer sagte am Sonntag in einem dpa-Gespräch, er werde nach der Wahl in jedem Fall ein Wahlprüfungsverfahren einleiten, falls die Listen der Linkspartei in den nächsten Tagen zugelassen würden.
( Quelle: n-tv.de vom 15.08.2005)