Zuvor müsse eine geplante Volksabstimmung zur Reform des Wahlrechtes stattfinden.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Bei einem zweijährigen Entzug des passiven Wahlrechtes könne er nicht bei den Europawahlen 1999 kandidieren, ebensowenig bei vorgezogenen Wahlen um die französische Präsidentschaft oder zur Nationalversammlung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Dies zieht den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit und damit auch des Wahlrechtes in Deutschland nach sich, ohne dass dies in der Regel bei der Erstellung der Wählerverzeichnisse bemerkt wird.
( Quelle: Tagesschau vom 12.04.2005)