Wahlvorstandes

  1. Es ist Aufgabe des Wahlvorstandes zu prüfen, ob auch die richtigen Stimmzettel vorliegen. ( Quelle: Spiegel Online vom 09.10.2005)
  2. Alle weiteren Beschlüsse des "Rumpfbetriebsrates", etwa die Einsetzung des Wahlvorstandes, sind nach Auffassung des Gerichtes gleichsam nichtig. ( Quelle: TAZ 1987)