Wahlwerbespots

  1. Das Oberverwaltungsgericht für NRW hat die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der "Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands" (APPD) in der ARD angeordnet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.09.2005)
  2. GEGEN WAHLWERBUNG Der Rundfunkrat des ORB hat sich gegen eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Aussendung von Wahlwerbespots ausgesprochen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Im Zusammenhang mit der Wahl hatte Karlsruhe zudem Anfang der Woche der Anarchistischen Pogo-Partei (APPD) Deutschlands die ungekürzte Ausstrahlung eines umstrittenen Wahlwerbespots untersagt. ( Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 16.09.2005)
  4. Die Richter betonten in der Urteilsbegründung unter anderem, bei dem Fernsehduell handele es sich um Gegensatz zu von den Parteien verantworteten Wahlwerbespots nicht um eine Auftragssendung. ( Quelle: ZDF Heute vom 20.07.2002)