Das Oberverwaltungsgericht für NRW hat die Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der "Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands" (APPD) in der ARD angeordnet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.09.2005)
GEGEN WAHLWERBUNG Der Rundfunkrat des ORB hat sich gegen eine gesetzlich verankerte Pflicht zur Aussendung von Wahlwerbespots ausgesprochen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Im Zusammenhang mit der Wahl hatte Karlsruhe zudem Anfang der Woche der Anarchistischen Pogo-Partei (APPD) Deutschlands die ungekürzte Ausstrahlung eines umstrittenen Wahlwerbespots untersagt.
( Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 16.09.2005)
Die Richter betonten in der Urteilsbegründung unter anderem, bei dem Fernsehduell handele es sich um Gegensatz zu von den Parteien verantworteten Wahlwerbespots nicht um eine Auftragssendung.
( Quelle: ZDF Heute vom 20.07.2002)