Die besseren Chancen hätten Verlag und Autor, wenn sie die Wahrnehmung berechtigter Interessen geltend machen könnten und keinen Beweis führen müßten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Wie der älteste der Angeklagten, der Kreisamtmann, dem Gericht klarzumachen suchte, hätten alle Angeklagten in der "Wahrnehmung berechtigter Interessen" gehandelt, und seien darum nicht zu bestrafen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)