Seine Warenhaus-Kollegin Beate Uhse kämpfte in den fünfziger Jahren gegen die sittenstrenge und - wie es im Juristendeutsch heißt - strafbewehrte Verordnung, dass Kondome ausschließlich an nachweislich verheiratete Kunden verkauft werden dürfen.
( Quelle: Welt 1999)