Hatte doch der als Zeuge geladene Warenhausdetektiv geschildert, die Angeklagte habe den Stift aus dem Regal genommen, in aller Seelenruhe betrachtet und ihn dann - nach mehrfachem sichernden Umgucken - in ihre Einkaufstasche gesteckt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 10.12.2003)