Warenkauf

  1. Motor dieser Entwicklung auf dem Gebiet des Kaufrechts ist vor allem das UN-Abkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf, das nationale Kaufrechtsbestimmungen indessen nicht verdrängt hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Servicebereitschaft, immer noch Stiefkind in der Handelslandschaft, steht für Angebote, die über den reinen Warenkauf hinaus den Kunden einen Mehrwert vermitteln können, Dienst am Kunden bieten, um sie so besser binden zu können. ( Quelle: DIE WELT 2001)