Rückläufig seien zwar dubiose Warentermin- und Optionsgeschäfte.
( Quelle: Abendblatt vom 15.02.2004)
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied zu Gunsten eines Investors, der wegen seiner Verluste aus Warentermin- und Optionsgeschäften den Geschäftsführer eines Finanzvertriebs auf Schadenersatz verklagt hatte.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.05.2003)