Bei Beschränkung auf die Warmwasserzubereitung kann sich der Einbau von thermischen Solaranlagen also durchaus lohnen, zumal, wenn die neue Wohneigentumsförderung in Anspruch genommen werden kann.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Schaible: Kosten für Warmwasserzubereitung, Strom zum Kochen, für Licht und Haushaltsgeräte werden nicht als Nebenkosten betrachtet.
( Quelle: ZDF Heute vom 19.07.2004)